06.05.2020

Aktuelle Informationen

Das Verbot des Badebetriebes wird bis mindestens Freitag, den 05. Juni 2020 gelten und anschließend von der Landesregierung neu bewertet. Die Bäder Villingen-Schwenningen GmbH prüft derzeit, inwieweit das Neckarbad Schwenningen und das Kneippbad in Villingen hygienetechnische Anforderungen erfüllen können, um im Rahmen der Corona-Pandemie die Infizierungsmöglichkeiten möglichst gering halten zu können.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am vergangenen Samstag die überarbeitete Corona-Verordnung veröffentlicht, die seit diesem Montag (04. Mai 2020) gültig ist.

Demnach ist der Sport und Freizeitbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern weiterhin untersagt. Dies bedeutet, dass das Hallenbad in Villingen weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen bleibt. Gleiches gilt auch für das Neckarbad in Schwenningen. Das Verbot des Badebetriebes wird bis mindestens Sonntag, den 10. Mai 2020 gelten und anschließend von der Landesregierung neu bewertet.

Die Eröffnung des Freibades (Kneippbad) im Stadtbezirk Villingen war vor der Corona-Pandemie für den 23. Mai 2020 geplant. Die Bäder Villingen-Schwenningen GmbH prüft derzeit, inwieweit das Neckarbad Schwenningen und das Kneippbad in Villingen hygienetechnische Anforderungen erfüllen können, um im Rahmen der Corona-Pandemie die Infizierungsmöglichkeiten möglichst gering halten zu können.

Wir werden diesen Beitrag immer der neuen Fassung der Verordnung anpassen und aktualisieren, um Sie auf unserer Homepage auf dem Laufenden zu halten.