Sie haben entschieden –
Das Gemeinsame Bad kommt!
Bürgerentscheid: Gemeinsames Bad in VS!
Sie haben entschieden! VS bekommt ein gemeinsames Schwimmbad am Standort Klosterhof.
Schauen Sie gerne rein, was Herr Oberbürgermeister Jürgen Roth, Herr Gregor Gülpen (BVS-Geschäftsführer) und Herr Christian Helbig (Leiter Bäderverwaltung BVS) im Rahmen der Pressekonferenz in Schwenningen zum Ergebnis des Bürgerentscheides und der bevorstehenden Umsetzung berichten.
Wir als BVS freuen uns auf das bevorstehende Projekt und die Herausforderung und bedanken uns für die Beteiligung zur Entscheidungsfindung!
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen, die im Vorfeld zum Bürgerentscheid veröffentlicht wurden.
Bürgerentscheid 2024 – darum geht's:
Aus 13 mach 2!
Insgesamt wurden 13 mögliche Standorte im Stadtgebiet von Villingen-Schwenningen näher untersucht. Dabei hat sich für das Stadtteilbad in Villingen gezeigt, dass der Standort am Hubenloch als geeigneter Standort zu empfehlen wäre. Als möglicher Standort für ein gemeinsames Bad von VS kamen die Standorte am Klosterhof, Saubühl (nördlich der Villinger Straße) und die Fläche südlich des Schwarzwald-Baar-Klinikums in Frage.
Am 8.11.2023 hat der Gemeinderat für ein gemeinsames Bad den Standort Klosterhof beschlossen. Bei einer Entscheidung gegen ein gemeinsames Bad soll für ein Stadtteilbad ein Standort auf dem Hubenloch in Betracht gezogen werden. Übersicht der untersuchten Standorte
Ausgangssituation
Aktuell gibt es in Villingen-Schwenningen insgesamt drei Bäder: das Hallenbad und Freibad (Kneippbad) in Villingen sowie das Neckarbad in Schwenningen. Hier finden Sie eine Übersicht zum Baujahr und zur derzeitigen Ausstattung der Bäder.
Hallenbad Villingen
- erbaut 1965
- 1 Schwimmbecken mit Sprungtürmen
- 1 Nichtschwimmerbecken
- Kleinkindbecken
- Whirlpool
- Dampfkabine
- Kiosk
Neckarbad Schwenningen
- erbaut 2003
- 1 Schwimmbecken
- 1 Nichtschwimmerbecken
- Kleinkindbecken innen und außen
- Whirlpool und Dampfkabine
- Kiosk
- Liegewiese und Beachvolleyballfeld
Freibad (Kneippbad) Villingen
- saniert 2018
- 1 Schwimmbecken
- 1 Nichtschwimmerbecken mit Wellenrutsche
- Kleinkindbecken
- Kiosk
- Liegewiese und Beachvolleyballfeld
Sie haben entschieden:
Die Optionen im Überblick
Beim Bürgerentscheid am 09. Juni 2024 durften alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Villingen-Schwenningens darüber abstimmen, wie die Bäderlandschaft der Zukunft aussehen soll. Hierzu hat der Gemeinderat am 20.12.2023 die folgende Frage für den Bürgerentscheid beschlossen:
"Sind Sie dafür, dass ein gemeinsames Hallenbad für Villingen-Schwenningen am Standort Klosterhof errichtet wird?"
Das Stadtteilbad Villingen ist stark sanierungsbedürftig, eine Generalsanierung teuer. Dennoch wollte der Gemeinderat diese Möglichkeit nicht gänzlich ausschließen. Eine Folgenutzung ist als Turnhalle denkbar. Das Neckarbad wird in den nächsten Jahren ebenfalls sanierungsbedürftig. Auch hier kommt ein hoher Kostenaufwand auf die BVS zu.
Muss ein Hallenbad aufgrund von Sanierungsarbeiten längerfristig geschlossen werden, sind nur noch 50% der stattfindenden Schwimmkurse und des Schulschwimmens möglich. Dem Vereinssport stünden keine Schwimmzeiten zur Verfügung. Bei der Standortsuche für den Neubau eines Stadtteilbades sowie eines gemeinsamen Bades lag der Fokus auf einer guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den möglichen Optionen:
- geschätzte Baukosten: ca. 60 Millionen Euro
- Betrieb beider Bäder während der Bauzeit
- Erweiterung der Wasserfläche in VS
- Erweiterung des Freizeit- und Wellnessangebots denkbar
- Vereins- und Schulsportbetrieb verbessert
- Wettkampfmöglichkeiten überregional gegeben
- Standort am Klosterhof
- Weiterbetrieb der beiden Stadtteil-Hallenbäder wirtschaftlich nicht darstellbar
Mehr zu dieser Option erfahren Sie hier:
- geschätzte Baukosten: ca. 25 Millionen Euro
- Weiterbetrieb Hallenbad Villingen während der Bauzeit
- neuer Standort am Hubenloch
- ein Bad je Stadtbezirk (Neckarbad in Schwenningen,neues Hallenbad in Villingen)
- bestehende Wasserfläche in VS wird nicht erweitert
- Erweiterung des Freizeit- und Wellnessangebots denkbar
- Nachnutzung des alten Villinger Hallenbads als Turnhalle denkbar
Mehr zu dieser Option erfahren Sie hier:
- geschätzte Sanierungskosten: ca. 22 Millionen Euro
- Sanierungszeitraum: ca. 2,5 Jahre
- Schließung des Bades während Generalsanierung notwendig, folglich nur Neckarbad verfügbar
- Neckarbad nicht für alle Sportarten geeignet
- Schwimmkurse und Schulschwimmen nur noch zu 50% möglich
- für Vereinssport keine Schwimmzeiten verfügbar
- Keine künftigen Erweiterungen am Standort möglich
Mehr zur Generalsanierung erfahren Sie hier:
Die Meilensteine
bis zum Bürgerentscheid 2024
Was bisher geschah
Gutachten über die Statik des Hallenbaddachs der Firma Kurz und Fischer GmbH mit dem Ergebnis, dass "aktuell kein Anlass zu der Besorgnis bestehe, dass tragende Teile kurz- oder mittelfristig versagen könnten". Dennoch nur mittelfristige Laufzeit (= Zeitraum von 10 Jahren).
Weitere Untersuchungen der Gebäudehülle von der genannten Firma mit dem Ergebnis der Notwendigkeit einer mittelfristigen Generalsanierung.
Februar:
Durchführung einer technischen Bestandsaufnahme sämtlicher Bäder der BVS durch den Architekten Fehrenbacher sowie die Ingenieurgruppe Freiburg GmbH mit einer Bewertung des Gebäudes sowie der Technik.
Ergebnis:
- Eine Aussage über die mögliche Betriebsdauer des Hallenbads lässt sich wegen der gegebenen Bausubstanz nur schwer treffen, besonders im Hinblick auf die vielen gusseisernen Beckendurchdringungen, deren Haltbarkeit längst überschritten ist.
- Beauftragung der Firma Marquardt Tragwerke GmbH mit einem Langzeit-Monitoring der Unterdecke mit jährlichen Kontrollen.
Dezember:
Vorstellung der Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Schwimmbads im Gemeinderat. Vorschlag zur Durchführung eines Bürgerentscheids für die Entscheidung zur Zukunft der Bäderlandschaft in VS.
Erstellung eines Konzeptes über eine mögliche Generalsanierung des Hallenbads durch Architekten Fehrenbacher und die Ingenieurgruppe Freiburg GmbH.
Ergebnis:
- Rückbau bis auf den Rohbau ist zwingend erforderlich; eine Reparatur oder Teilsanierung der relevanten Bereiche kommt nicht in Frage; bei einer Generalsanierung müssen die aktuellen Bauvorschriften für einen Neubau umgesetzt werden. Kosten hierfür rund 22,5 Millionen Euro, Zeitraum ca. 2,5 Jahre.
- Aufrechterhaltung des Schwimmbadbetriebs mit jährlichen Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten in Höhe von mindestens 100.000 Euro; dabei wird vorausgesetzt, dass die wesentlichen Komponenten (Lüftungsanlage, Schwimmbadtechnik, Gebäudehülle) funktionsfähig bleiben. Bei Ausfall einer Komponente müsste das Bad auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Fraglich ist, ob etwaig erforderliche Ersatzteile überhaupt noch auf dem Markt erhältlich wären.
- Errichtung eines neuen Hallenbads (Stadtteil- oder gemeinsames Bad); das Hallenbad Villingen könnte bis zur Inbetriebnahme des neuen Bades weiter genutzt werden und dann in eine Nachnutzung überführt werden.
Juni:
Beschluss des Gemeinderats zur Durchführung eines Bürgerentscheids am 09.06.2024. Die Frage im Bürgerentscheid wird mit dem jeweiligen Standort des zukünftigen Hallenbads (Stadtteil- oder gemeinsames Bad) verbunden. Beschlussfassung über eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung.
August/September:
- Umfrage zur Entwicklung der Bäderlandschaft in VS vom 14.08. – 30.09.2023
- Infostände in den Fußgängerzonen V und S
November:
Beschluss des Gemeinderats auf den Standort "Klosterhof" als möglichen Standort für ein gemeinsames Bad sowie auf den Standort "Hubenloch" als möglichen Standort für ein neues Stadtteilbad Villingen. Der letztgenannte Standort soll dann in Betracht gezogen werden, falls es beim Bürgerentscheid nicht zu einem Entscheid für ein gemeinsames Hallenbad kommen sollte. Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, die Sanierung des bestehenden Villinger Hallenbades zu prüfen sowie die Fläche des bestehenden Hallenbads in die Planung eines eventuellen Neubaus miteinzubeziehen.
Dezember:
Beschluss des Gemeinderates zur Frage des Bürgerentscheides. Diese lautet "Sind Sie dafür, dass ein gemeinsames Hallenbad für Villingen-Schwenningen am Standort Klosterhof errichtet wird?".
Juni:
Der Bürgerentscheid wurde am 9. Juni mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
VS bekommt mit 59,62% JA-Stimmen ein gemeinsames Schwimmbad am Standort Klosterhof.
Häufig gestellte Fragen
Schwimmbad
Die Durchführung einer technischen Bestandsaufnahme sämtlicher Bäder der BVS durch den Architekten Fehrenbacher sowie der Ingenieurgruppe Freiburg GmbH mit einer Bewertung des Gebäudes sowie der Technik hat gezeigt, dass im Villinger Hallenbad von technischer Seite dringender Handlungsbedarf besteht.
58 Jahre ist das Hallenbad in Villingen mittlerweile alt und mehr und mehr zeigt sich, dass sich die Lebensdauer des Oldtimers in der Bäderlandschaft in Villingen-Schwenningen seinem Ende neigt. In den Revisionspausen müssen hohe Investitionen getätigt werden, um das Hallenbad weiter betriebstauglich zu halten. Hinzukommt hier, dass durch den begrenzten Platz am Standort die Technik tief in den Keller des Gebäudes verlegt wurde und dies zusätzlich eine Sanierung des Hallenbades erschweren würde.
Eine Generalsanierung würde nach aktuellen Berechnungen um die 22 Millionen Euro kosten. Ein Neubau wird aktuell auf 25 Millionen Euro beziffert. Ein weiterer, wesentlicher Aspekt ist, dass das Hallenbad während der Generalsanierung rund zweieinhalb Jahre lang geschlossen wäre und es keinerlei Ersatz in dieser Zeit gäbe. Da die beiden Hallenbäder bei den Nutzungszeiten bereits am Limit sind, um Schulen und Vereinen genügend Schwimmzeiten einzuräumen, wäre dies über die Sanierungsphase hinweg gar nicht darstellbar. In dieser Zeit könnte Schulschwimmen und Vereinssport demnach nicht mehr für alle stattfinden. Auf dem bisherigen Gelände wären auch keinerlei Erweiterungen möglich, da der Standort dies nicht hergibt.
Nein. Es soll ein Bad entstehen, welches in erster Linie dem Schwimmsport und dem Schulschwimmen gerecht wird. Aber natürlich sollen auch die Freizeitbesucher auf ihre Kosten kommen. So könnte das Bad auch über eine Rutsche sowie ein Wellness-Angebot verfügen. Der Gemeinderat wird nach dem Bürgerentscheid über verschiedene Ausstattungsvarianten entscheiden.
Beim gemeinsamen Bad wird aktuell mit Kosten von rund 60 Millionen Euro kalkuliert. Ein Spaßbad, wie es das Rulantica ist, hat (inkl. dem angeschlossenen Hotel) 250 Millionen Euro gekostet. Ein Vermögen, welches von öffentlicher Hand, sprich durch die Stadt, nicht leistbar ist. Ein wichtiger Aspekt ist dabei aber auch, dass in einem derartigen Freizeitspaß der Vereinssport sowie das Schulschwimmen nicht oder nur eingeschränkt möglich wären.
Für ein neues Schwimmbad gibt es aktuell noch verschiedene Varianten. Das Stadtteilbad wird dieselbe Größe haben wie das aktuelle abgängige Hallenbad Villingen. Beim gemeinsamen Bad für Villingen-Schwenningen gibt es aktuell die Varianten mit zwei 25-m-Becken, mit einem 25-m-Becken und einem 50-m-Becken und eine Variante mit einem 50-m-Becken. In keiner Variante des gemeinsamen Bades wird die Wasserfläche gegenüber der bestehenden Fläche verringert. Eine Entscheidung trifft der Gemeinderat nach dem Bürgerentscheid.
Die Stadtteilbäder sind nach aktueller Einschätzung wirtschaftlich nicht mehr zu halten und werden aufgegeben. Denkbar ist, dass das Villinger Hallenbad zur Turnhalle umfunktioniert werden könnte. Was aus dem Neckarbad wird, ist aktuell noch nicht beschlossen.
Eine Generalsanierung wird aufgrund der folgenden Gründe als am wenigsten praktikable Lösung angesehen:
- Die Generalsanierung ist mit 22 Millionen Euro fast so teuer wie der Neubau des Stadtteilbades.
- Die Grundfläche bliebe gleich und es könnte somit auch keine Erweiterung der Wasserfläche geben, was nicht zu einer Optimierung des Schul- und Vereinssports führen würde.
- Während der Generalsanierung käme der Schul- und Vereinssport, der das Hallenbad Villingen nutzt, für etwa 2,5 Jahre zum Erliegen. Dies würde dann auch für das Angebot von Schwimmkursen gelten. Ein Ausweichen auf das Neckarbad ist nicht für alle Sportarten möglich.
Am 8.11.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein gemeinsames Bad am Standort Klosterhof gebaut werden soll.
Der Neubau eines Stadtteilbades wird mit 25 Millionen Euro kalkuliert.
Der Neubau eines gemeinsames Bades wird wird je nach Ausstattungsvariante mit bis zu 60 Millionen Euro beziffert.
Hierbei werden nur die reinen Baukosten betrachtet.
Der Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern ist ganz grundsätzlich keine Einnahmequelle für Betreiber und Kommunen, sondern ein Draufzahlgeschäft. Der Betrieb stellt jedoch eine wichtige Daseinsfürsorge dar und ist der Stadt VS ein wichtiges Anliegen. Der Betrieb von Stadtteilbädern sowie eines gemeinsamen größeren Bades jedoch würde die Stadtkasse und den Bürger über Gebühr belasten. Deshalb kann nicht beides entstehen.
Als Schulträger sind wir dafür verantwortlich, den Schulsport und damit das Schulschwimmen sicherzustellen. Dazu gehört auch die schnelle und gute Erreichbarkeit eines Bades mittels Schülerverkehrs. Ideen, ein großes Spaßbad an der Autobahn gemeinsam mit anderen Kommunen zu errichten, stünden dem entgegen.
Das Neckarbad in Schwenningen sollte in 10 bis 15 Jahren saniert werden, da eine normale Badlebensdauer 35 Jahre beträgt.
Da das Thema noch am Anfang steht, können solche detaillierten Fragen noch nicht beantwortet werden. Sobald wir hierzu verlässliche Infos haben, wird das selbstverständlich mitgeteilt.
Danke für Ihr Verständnis.
Eine Planungsphase nimmt nun mehr als ein Jahr in Anspruch. Ein Bad-Bau wird 2,5 - 3,5 Jahre in Anspruch nehmen.
Dazu können wir aktuell noch keine Auskunft geben, da wir auch erst nach dem Bürgerentscheid wissen, welche Variante überhaupt gebaut werden wird. Aktuell befinden wir uns lediglich bei der Vorprojektphase.
Die Bäder haben 250.000 Gäste im Jahr.
Umfrage
Der Aufsichtsrat der Bäder VS GmbH sowie der Gemeinderat wollten in Erfahrung bringen, wie die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger aussehen, um diese bei der Entscheidung über die Ausstattungsvarianten mit einfließen zu lassen. Die Umfrage war keine Abstimmung, sondern diente dazu, die Bedarfe der Einwohnerschaft zu ermitteln. Eine endgültige Entscheidung für oder gegen ein gemeinsames Bad wird mit dem Bürgerentscheid am 09.06.2024 getroffen.
Die Ergebnisse können Sie hier einsehen: Zu den Ergebnissen
Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Dies ist jedoch nicht bei allen Angelegenheiten möglich, sondern nur bei Angelegenheiten für die der Gemeinderat zuständig ist. Hierunter fallen zum Beispiel die Errichtung oder Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Kindergärten oder Schulen. Auch hier gilt: Von einem Bürgerentscheid ausgenommen sind beispielsweise Themen, für die kraft Gesetz die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuständig ist. Weitere Ausnahmen regelt Paragraph 21 Absatz 2 der Gemeindeordnung.
Die Entscheidung darüber, ob in VS ein neues gemeinsames Bad gebaut werden soll oder weiterhin ein Stadtteilbad in jedem großen Stadtbezirk beibehalten werden soll, ist ein großes Thema für die Zukunft der Stadt. Deshalb wollte der Gemeinderat diese Entscheidung nicht alleine treffen. Im Juni 2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass die Bürger mittel Bürgerentscheid involviert werden soll.
Am 9. Juni 2024. An diesem Tag fanden auch die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Bei dem Bürgerentscheid durften alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Villingen-Schwenningen abstimmen.
Bürger der Gemeinde ist:
- wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist
oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger)
und
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
und
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Wenn jemand in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat, gilt auch der gewöhnliche Aufenthalt von mindestens drei Monaten in der Gemeinde)
Ausgeschlossen vom Wahlrecht und vom Stimmrecht waren Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2023 die Fragestellung für den Bürgerentscheid beschlossen. Die Frage lautet: "Sind Sie dafür, dass ein gemeinsames Hallenbad für Villingen-Schwenningen am Standort Klosterhof errichtet wird?".
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.
Christian Helbig
Telefon | 07721 40504350 |
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