04.12.2020

Hallenbäder bleiben weiter geschlossen

Aufgrund der aktuellen Coronaverordnung bleiben die Hallenbäder bis mindestens 10. Januar 2021 geschlossen – Kursgebühren werden erstattet

Aufgrund der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg bleiben das Hallenbad in Villingen und das Neckarbad in Schwenningen weiterhin geschlossen. Die aktuelle Regelung sieht eine Schließung bis zum 10. Januar 2021 vor.
Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann die Hallenbäder wieder öffnen können. Daher wird die Bäder Villingen-Schwenningen GmbH sämtliche vorgesehenen Schwimmkurse über den Jahreswechsel hinweg absagen. Die Gebühren für die ausgefallenen Kurse werden in Form eines Gutscheins, oder anteilig zurückerstattet.